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SG Hannover, 27.05.2008 - S 51 SO 781/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Hannover, 27.05.2008 - S 51 SO 781/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2011 - L 8 SO 122/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 38/06
Erstattungspflicht eines Sozialhilfeträgers gegenüber einem anderen für …
- VG Augsburg, 13.04.2004 - Au 9 K 03.2194
Auszug aus SG Hannover, 27.05.2008 - S 51 SO 781/06
Ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt dann vor, wenn sich aus dem tatsächlichen Verhalten des Schuldner gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, dass dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewusst ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 13.04.2004, Az: AU 9 K 03.2194).